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Physiotherapie Much - Physiotherapeut Johannes Schönenborn: Physiotherapie Much
Physiotherapie MuchPhysiotherapie Much, Johannes Schönenborn, Physiotherapeut, Krankengymnastik, Elektrotherapie. Heilpraktiker für Sportphysiotherapie/ OrthopädieTruePhysiotherapie,Much,Johannes,Schönenborn,Krankengymnastik,Elektrotherapie,Sportphysiotherapie,Orthopädie,Heilpraktikerhttps://physiotherapie-much.de/templates/physio/img/logo_head.png Physiotherapie MuchJohannes Schönenbornhttps://physiotherapie-much.de/templates/physio/img/logo_head.png Weißenportz 21D-53804Much+492245 6469903info@physiotherapie-much.de222/5846/34462024

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Kunden/ Patienten und

Johannes Schönenborn-Eschbach
Rhein-Sieg-Osteo/ Physiotherapie Much
Heilpraktiker für Physiotherapie/Sportphysiotherapie/Orthopädie
Weißenportz 23
53804 Much.
Behandler / Leistungserbringer

Telefon: 02245 6469903
E-Mail: info@rhein-sieg-osteo.de/ info@physiotherapie-much.de

 
Kunde/ Patient ist diejenige Person, die Buchungen tätigt und/oder Anwendungen in Anspruch nimmt. Mit der Buchung dieser Dienstleistungen erkennt der Kunde/ Patient die AGB in der jeweils geltenden Fassung an. Diese werden ihm vor Vertragsschluss zur Kenntnis gebracht und sind in der Aktuellen Fassung jederzeit in den Räumlichkeiten des Behandlers einsehbar.
  1. Die Geschäftsbeziehung entsteht auf Grundlage eines Behandlungshonorarvertrages, vor dessen Abschluss der Kunde/ Patient die vorliegenden AGB gelesen und akzeptiert hat. D.h. es entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen der Versicherung des Kunden/ Patienten und dem Leistungserbringer.
  2. Der Kunde/ Patient ist verpflichtet, den Behandler im ersten Termin ungefragt umfassend über seine Kenntnis des bestehenden Gesundheitszustandes inklusive möglicher Schwangerschaft, akuter oder chronischer Krankheiten, Erkrankungen oder Vorerkrankungen des Skeletts (z.B. Osteoporose) oder des Herz-Kreislauf Systems (z.B. Blutdruckprobleme), Stoffwechselerkrankungen (wie z.B. Diabetes), Allergien oder Organschäden oder sonstige gesundheitliche Besonderheiten oder bestehende Medikationen zu informieren. Änderungen des Gesundheitszustandes wird der Kunde/ Patient während laufender Behandlung jeweils mitteilen.  Dies Kenntnisse sind für den Behandler für die verantwortungsvolle Erstellung eines optimalen Behandlungs- bzw. Trainingsplans unbedingt erforderlich.
  3. Es gelten die zwischen den Parteien vereinbarten Preise. Der Behandler weist ausdrücklich darauf hin, dass ein einheitliches Gebührenverzeichnis für physiotherapeutische Leistungen in Deutschland nicht existiert.
  4. Die Behandlung im Rahmen von Therapien und medizinischen Massagen erfolgt gegen Bezahlung unmittelbar nach der jeweiligen Behandlung vor Ort oder durch Banküberweisung. Ausgenommen hiervon sind Rezepte; diese sind zur ersten Behandlung mitzubringen und verbleiben bis zum Ende der Rezeptfolge bei dem Behandler. Soweit Rezepte nicht (im Ausnahmefall) mit Krankenkassen unmittelbar abgerechnet werden können, erhält der Kunde/ Patient das Rezept nach der letzten Behandlung ausgehändigt sowie eine Leistungsabrechnung in zweifacher Ausfertigung. Diese ist nach Erhalt binnen 14 Tagen fällig und auf das drin genannte Konto zu überweisen.
  5. Der Behandler verfügt über eine umfassende fachspezifische Ausbildung, insbesondere als Physiotherapeut, Med. Bademeister & Masseur, Sportphysiotherapeut des DSB (Deutscher Sportbund), Anerkannter Rückenschullehrer, Osteopath mit BAO Abschlussprüfung, Sektoraler Heilpraktiker. Er ist jedoch kein Arzt und stelle dementsprechend keine medizinischen Diagnosen. Alle Behandlungen erfolgen unter der Maßgabe, den Patienten ganzheitlich zu behandeln. Die Beseitigung oder Linderung bestehender gesundheitlicher Beeinträchtigungen wird mit den gegebenen Mitteln angestrebt. Jedoch steht das Bemühen, langfristig die Ursache etwaiger Beeinträchtigungen zu beheben, im Vordergrund. Alle vom Behandler durchgeführten Therapien erfolgen nach Absprache mit dem Kunden/ Patienten.
  6. Aussagen, die vom Behandler oder seinen Mitarbeitern getätigt werden, beruhen immer auf dem jeweiligen Kenntnisstand. Da es zu einigen Themen unterschiedliche oder wechselnde Lehrmeinungen gibt, kann der Behandler nicht in jeder Hinsicht gewährleisten, die aktuellste (oder aktuell als beste anerkannte) Aussage getroffen (bzw. Therapie angewendet) zu haben.
  7. Der Behandler ist berechtigt, die Behandlung sofort abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Kunde/ Patient erforderliche Therapiemaßnahmen verweigert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt und damit Therapiemaßnahmen verhindert.
  8. Beide Seiten sind berechtigt, die Zusammenarbeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen zu beenden. Während der Kündigungsfrist bestehen die wechselseitigen Verpflichtungen der Parteien unverändert fort. Erscheint der Kunde/ Patient während dieser Zeit zu verbindlich vereinbarten Terminen nicht, so sind diese von ihm dennoch in voller Höhe zu bezahlen.  Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  9. Vereinbarte Termine sind wahrzunehmen. Sollte ein vereinbarter Behandlungstermin aus einem wichtigen Grund nicht wahrgenommen werden können, so ist dies spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Praxis persönlich, telefonisch oder per E-Mail unter Angabe des Kundennamens/ Patientennamens, Behandlungsdatums und Uhrzeit mitzuteilen. Für die Einhaltung dieser Fristen ist der Kunde/ Patient verantwortlich. Andernfalls hat der Kunde/ Patient den Ausfall eines von ihm versäumten Behandlungstermins zum vereinbarten Honorar an den Behandler zu entrichten. Hierfür erhält er eine gesonderte Rechnung.
  10. Verspätungen des Kunden/ Patienten begründen keine Nachleistungspflicht des Behandlers. Bei Verspätungen verkürzt sich die Behandlungszeit entsprechend. Verspätungen von mehr als 15 Minuten gelten als ausgefallener Termin und werden privat in Rechnung gestellt.
  11. Für Schäden, welche der Behandler (oder seine Mitarbeiter) im Rahmen der Ausführung der vertraglichen Hauptleistungspflicht verursacht, haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Für Schäden, die durch Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden/ Patienten entstehen, haftet der Behandler nicht. Im Übrigen haftet der Behandler – außer bei Verletzung von Leib und Leben des Kunden/ Patienten – nicht für leichte Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf denjenigen Schaden beschränkt, der für den Behandler vorhersehbar gewesen ist.
  12. Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahekommt.
Stand: 14.06.2022